Meine Ziele & Arbeitsbereiche
​Digitalpolitik
Ausschussmitgliedschaften:
•AK-Leiterin Digitales
•Obfrau AfD-Fraktion im Digitalausschuss
•Digitalpolitische Sprecherin

Als direkt gewählte Vertretung des Volkes kommt dem Bundestag neben seiner Funktion als Gesetzgeber eine weitere sehr wichtige Aufgabe zu: die Kontrolle der Bundesregierung.
Um diese Kontrollfunktion wahrnehmen zu können, müssen sich die Abgeordneten über die Arbeit und Vorhaben der Regierung informieren können.
Dazu steht ihnen eine Reihe von Rechten und Instrumenten zur Verfügung - wie zum Beispiel Kleine und Große Anfragen.
Eine häufig genutzte Form der Regierungskontrolle sind die so genannten Kleinen und Großen Anfragen.
Mindestens fünf Prozent der Abgeordneten oder eine Fraktion sind notwendig, um in schriftlicher Form Fragen zu einem bestimmten Thema an die Regierung zu stellen. Die Fragen werden an den Bundestagspräsidenten geleitet. Dieser gibt sie mit der Aufforderung zur Beantwortung an die Bundesregierung weiter.
Kleine Anfragen beantwortet die Regierung ausschließlich in schriftlicher Form.
Große Anfragen werden hingegen auch im Bundestag debattiert. Da es sich bei Großen Anfragen meist um wichtige politische Themen handelt, hat die Opposition so die Möglichkeit, kritische Fragen in den öffentlichen Sitzungen zu stellen und ihre Meinung darzustellen.
Schriftliche Fragen und Fragestunde
Auch einzelne Abgeordnete haben Kontrollrechte. So kann jedes Bundestagsmitglied monatlich bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Regierung richten. Diese Fragen sollen innerhalb einer Woche nach Eingang im Bundeskanzleramt beantwortet werden. Fragen und Antworten werden in einer wöchentlichen Drucksache veröffentlicht.
Darüber hinaus hat jeder Abgeordnete das Recht, für die so genannte Fragestunde bis zu zwei Fragen pro Sitzungswoche an die Regierung zu richten. Jede Frage darf in zwei Unterfragen unterteilt sein.
Die Fragen werden in der Fragestunde von der Regierung mündlich beantwortet. Dabei können der Fragesteller und andere Abgeordnete Zusatzfragen stellen. Die Fragestunden können pro Sitzungswoche eine Gesamtdauer von drei Stunden erreichen. Ist der Fragesteller in der Fragestunde nicht anwesend, werden seine Fragen auf entsprechende Bitte hin schriftlich beantwortet.
Dr. Michael Schneider
Wiss. Mitarbeiter/BüroleitungBüro
Barbara Lenk MdB
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Tel.: 030-227-71512